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Kinder haften laut Bürgerlichem Gesetzbuch ab 7 Jahren für Schäden, die sie verursachen. Voraussetzung ist aber, daß das Kind die erforderliche Einsicht haben konnte ,daß es in irgendeiner Weise für sein Verhalten zur Verantwortung gezogen werde könne. Beispiele: das Kind läuft vor ein Fahrradein Radfahrendes Kind

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23.04.2017

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Keywords radfahrer überholen überholverbot existenz fahrverbot autotür schleier sehschlitz verschleierung smartphone fahrbahnverengung verengung cannabis cannabiskonsum drogen brandgefahr elektrofahrzeug tiefgarage
Sprache deutsch