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Das Nachweisen/Vermitteln laut § 652 BGB ff. ist nicht mehr die geeignete Grundlage um Immobiliengeschäfte mit Verbrauchern abzuschließen. Der Dienstleistungsvertrag für Immobilienmaklern schaft Klarheit in der Beziehung zum Verbraucher.

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Keywords alternatives vertragsverhältnis mit immobilienmaklern modell-dienstleistungsvertrag maklervertrag provisionsfrei immobilienmarkt immobilienbranche bestellerprinzip wohneigentum wertermittlung nachweisen
Sprache deutsch