PETCARD - Die bundesweite Chippflicht für Hunde: Die Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes (TSchG) § 24 /Abs. 3 regelt die elektronische Kennzeichnung von Hunden. Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden. Noch nicht gechippte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Wir bemühen uns alle offenen Fragen mit dieser Seite
Domain | petcard.at |
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Sprache | deutsch |