Die Finanzkontrolle durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ist ein bedeutsamer Bestandteil des schleswig-holsteinischen Staatsgefüges. Der Landesrechnungshof hat den Verfassungsauftrag, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes, der kommunalen Körperschaften sowie der anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, soweit letztere z. B. Landesmittel erhalten oder Landesvermögen verwalten, zu überwachen.
Domain | landesrechnungshof-sh.de |
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Homepage URL | http://www.landesrechnungshof-sh.de |
Sprache | deutsch |