Disziplinarrecht Das Disziplinarrecht ist in den letzten fünfzehn bis zwanzig Jahren zunehmend von den Verwaltungen eingesetzt worden, um tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Beamten, die das Statusamt A 15 nicht überschritten haben, zu ahnden. D
Domain | disziplinarrecht-mainz.de |
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Homepage URL | http://disziplinarrecht-mainz.de |
Sprache | deutsch |