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Bei einem Asbestlungenkrebs ist immer zu prüfen, ob eine Berufskrankheit vorliegt. 25 Asbestfaserjahre nicht erreicht? In dem Fall, daß die Berufsgenossenschaft beim Lungenkrebs nach Asbesteinwirkung beruflicher Art einwendet, es wären allerdings nur 14,2 oder 21,3 Asbestfaserjahre erreicht, weshalb eine Entschädigung nicht in Betracht komme, können Sie diesen Einwand nicht auf sich beruhen lassen. Einmal macht

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10.06.2011

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Domain asbestlungenkrebs.de
Homepage URL http://www.asbestlungenkrebs.de
Sprache deutsch