Jede Frau hat nach der Geburt Anrecht auf die Betreuung durch eine Hebamme. Bis zum 56. Tag nach der Geburt sind 16 Besuche beim ersten Kind (nach einem Kaiserschnitt auch beim zweiten Kind) bezahlt. Beim zweiten und folgenden Kindern werden 10 Besuche von der Krankenkasse übernommen. Mit
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